Drohendes Scheitern der Gewerbeabfallverordnung

BDE wirbt für Einigung der Länder

19.03.2026

Berlin, 19.03.2026  Anlässlich von Berichten eines drohenden Scheiterns der Novelle der Gewerbeabfallverordnung im Bundesrat hat der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. für einen Kompromiss geworben. Der stellvertretende BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen kommentierte: „Bei aller Kritik im Detail begrüßen wir weiterhin ausdrücklich das Ziel der Novelle, die bisherigen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung stringenter und vollzugstauglicher zu gestalten, um so die getrennte Sammlung zu verbessern. Optimierte Getrennterfassung ist Grundvoraussetzung für hochwertiges Recycling.“

Aus Sicht des BDE bietet die seit letztem Jahr vorliegende Beschlussempfehlung, die unterschiedliche Varianten zur Änderung der Novelle erhält, genug Spielraum, um einen gangbaren Kompromiss für einen Plenarantrag zu finden. Dr. Bruckschen: „Gerade im Lichte der aktuellen geopolitischen Krisen und der strategischen Bedeutung von Resilienz für den Produktionsstandort Deutschland, müssen wir die Recyclingpotentiale auch im Stoffstrom Gewerbeabfall heben. Es ist parteiübergreifend inzwischen unstreitig, dass die Kreislaufwirtschaft essenziell ist, um den Produktionsstandort Deutschland resilient aufzustellen. Das Handeln des Gesetzgebers muss diese Bedeutung auch widerspiegeln.“ Aus Sicht des BDE sei ein Scheitern der Novelle das „vollkommen falsche Signal“.

Der BDE hatte sich bereits im letzten Sommer an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, gewandt und für einen Kompromiss unter Führung der „B-Länder“ geworben. Die „B-Länder“ sind die unionsgeführten Landesregierungen; dem Vernehmen nach wollten diese einen Plenarantrag für einen Kompromiss entwickeln.

Zur immer wieder geäußerten Sorge vor zu viel Bürokratie erinnerte der BDE daran, dass nach einem „Praxis-Check“ zur Novelle eine deutliche Mehrheit der befragten Unternehmen (67 Prozent) die vorgesehene neue Struktur der Dokumentationsformulare positiv bewerteten. Gerade für länderübergreifend tätige Unternehmen seien einheitliche Regeln meist vorzugswürdig. Vielmehr überwiegt aus Sicht des BDE der Eindruck, dass die Skepsis mancher Akteure der Verwaltung gegenüber einem tatsächlichen Vollzug mehr eine Schutzbehauptung ist. Tatsächlich fänden konkrete Überwachungstätigkeiten bei den Abfallerzeugern in manchen Ländern weiterhin kaum statt.

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Dirk Böttner-Langolf

Leitung Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit