BDE-Statement: Recycling braucht mehr als Quoten – Nachbesserungen am VerpackG

Trotz Rekordquote von 70 Prozent bei Kunststoffen fehlen Investitionssicherheit, Rezyklatmärkte und Anreize – der BDE fordert Nachbesserungen am VerpackG.

27.01.2026

Dr. Andreas Bruckschen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft:

Die aktuellen Zahlen von ZSVR und UBA zeigen eindeutig: Das Verpackungsrecycling in Deutschland funktioniert und hat sich in den vergangenen Jahren messbar weiterentwickelt. Insbesondere bei Kunststoffverpackungen ist mit einer werkstofflichen Recyclingquote von rund 70 Prozent ein historischer Höchststand erreicht worden.

Dieser Fortschritt ist kein Zufall. Er ist das Ergebnis erheblicher Investitionen der Entsorgungswirtschaft in leistungsfähige Sortier- und Recyclinganlagen sowie kontinuierlicher technologischer Weiterentwicklungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Der BDE stellt zugleich klar, dass hohe Recyclingquoten allein keine belastbare Kreislaufwirtschaft garantieren. Die von ZSVR und UBA vorgelegten Daten machen deutlich, dass das bestehende System zunehmend an strukturelle Grenzen stößt.

In Deutschland werden jährlich über 2,63 Millionen Tonnen Leichtverpackungen erfasst und in 43 hochautomatisierten Sortieranlagen aufbereitet. Die Sortierung ist technisch leistungsfähig und erreicht Sortierquoten von über 95 Prozent.

Gleichzeitig gehen Verwertungs- und Recyclingkapazitäten zurück, insbesondere bei Glas und Verbundverpackungen – ausgelöst durch Anlagenschließungen, hohe Energiepreise und fehlende wirtschaftliche Perspektiven.

Diese Entwicklungen legen offen, dass das geltende Verpackungsgesetz zentrale Voraussetzungen für funktionierendes Recycling nicht ausreichend adressiert.

Aus Sicht des BDE weist das Verpackungsgesetz (VerpackG) strukturelle Konstruktionsdefizite auf.

Das VerpackG setzt primär auf Quoten, ohne die wirtschaftliche Absicherung der notwendigen Sortier- und Recyclinginfrastruktur ausreichend zu berücksichtigen.

Es fehlen wirksame und verlässliche Anreize für recyclinggerechtes Verpackungsdesign, sodass selbst modernste Anlagen Materialverluste und Qualitätsdefizite nicht ausgleichen können.

Der Rückgang von Recycling- und Verwertungskapazitäten – etwa bei Glas oder Kunststoffen – wird regulatorisch nicht aufgefangen, obwohl genau diese Kapazitäten Voraussetzung für die Zielerreichung sind.

Die Marktrealitäten für Rezyklate bleiben weitgehend unberücksichtigt: Hochwertige Recyclingmaterialien sind häufig nicht wettbewerbsfähig gegenüber Primärrohstoffen, obwohl sie politisch gewollt sind.

Der BDE unterstützt ausdrücklich die Einschätzung von UBA und ZSVR, dass Recyclingfähigkeit maßgeblich vom Verpackungsdesign abhängt. Gleichzeitig gilt:

So leistungsfähig die Entsorgungswirtschaft auch ist – sie kann dauerhaft nicht kompensieren, was auf der Produkt- und Gesetzgebungsebene strukturell versäumt wird.

Vor diesem Hintergrund macht der BDE deutlich:

Die Ziele der europäischen Verpackungsregulierung sind nur erreichbar, wenn nationale Regelungen wie das VerpackG praxisnah weiterentwickelt und marktwirksam ergänzt werden.

Erforderlich sind verlässliche Investitionsbedingungen, funktionierende Märkte für hochwertige Rezyklate und eine konsequente Ausrichtung auf Design-for-Recycling.

Kreislaufwirtschaft braucht mehr als Quoten: Sie braucht Infrastruktur, wirtschaftliche Tragfähigkeit und regulatorische Kohärenz.

Von daher kommt dem anstehenden VerpackDG eine zentrale Rolle zu. Hier bedarf es jedoch noch dringender Änderungen, damit die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) - Verpackungsverordnung der EU -  in Deutschland die gewünscht positive Wirkung erzielen kann. Im Mittelpunkt der Kritik aus Sicht des BDE stehen der deutliche Anstieg bürokratischer und finanzieller Lasten für gewerbliche und industrielle Verpackungen, die Übernahme neuer Zulassungs- und Sicherheitsverpflichtungen, überzogene Recyclingquoten sowie unzureichend definierte Übergangsregelungen, die zu einer Unterfinanzierung der Systeme führen könnten. Auch die vorgesehene neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen verursacht zusätzliche jährliche Belastungen von rund 89 Mio. Euro und wird vom Verband klar abgelehnt.

Die neuen Anforderungen treffen bestehende Entsorgungs- und Verwertungsstrukturen,
die heute effizient funktionieren. Diese dürfen nicht belastet werden, sondern benötigen Anreizsysteme wie beispielsweise die notwendige Weiterentwicklung des § 21 (VerpackG),
um die Inputqualität zu verbessern und die Recyclatmärkte zu stärken, damit wir die Recyclinginfrastruktur in Deutschland erhalten und weiterentwickeln können.

Kontakt

Dirk Böttner-Langolf

Leitung Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit