Ab 21. Mai 2026 ist die neue EU-Abfallverbringungsverordnung anzuwenden. Wir geben Ihnen schon heute einen Überblick, was Sie künftig bei der Verbringung von Abfälle beachten müssen.
Zwar bleiben die Grundstrukturen des bisherigen Abfallverbringungsrechts erhalten, gleichwohl gibt es wesentliche Neuerungen bei der Verbringung von Abfällen.
Im Rahmen unserer zwei Online-Sprechstunden informieren wir Sie, was ab Mai 2026 bei der Verbringung von Abfällen zu beachten ist:
Experten-Sprechstunde Abfallverbringung
Donnerstag, 03. Juli 2025 | 10.00 – 11.30 Uhr
➢ neue Anforderungen an das Dokument nach Anhang VII
➢ neue Anforderungen an den Grünen Vertrag
➢ neue Anforderungen an den Export in Drittstaaten
Experten-Sprechstunde Abfallverbringung
Mittwoch, 09. Juli 2025 | 10.00 – 11.30 Uhr
➢ neue Vorgaben im Notifizierungs- und Begleitscheinverfahren
➢ sog. „fast-track“-Notifizierung zu Anlagen mit Vorabzustimmung
➢ neue Anforderungen an den Export in Drittstaaten
Unser Experte, Dr. Anno Oexle, ist seit über 20 Jahren auf das Umwelt- und Planungsrecht spezialisiert. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht begleitet er die Unternehmen unserer Branche seit mittlerweile über 20 Jahren, insbesondere in den Bereichen des Abfall- und Immissionsschutzrechts.
Im Rahmen dieser Expertensprechstunden gibt er Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand, geht auf die offenen Problem- und Fragestellungen ein und gibt Praxistipps. Die Sprechstunden bietet auch ausreichend Raum für Diskussionen. Gerne senden Sie Ihre konkreten Fragestellungen im Vorfeld ein.
Anmeldungen und Rückfragen bitte an veranstaltung@bde.de.
Online
Teil I: nicht notifizierungspflichtige Abfälle (Annex VII)
Online
Teil II: notifizierungspflichtige Abfälle